Sollte die Ehe geschieden werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder behalten beide Elternteile die gemeinsame Obsorge bei, oder ein Elternteil beantragt die alleinige Obsorge. Was bedeutet nun die alleinige Obsorge eines Elternteils?
Diese Einschränkungen sind mit Sicherheit in Fällen massiver Probleme mit dem Ex-Partner zum Wohle des Kindes sinnvoll (ich denke hier an Fälle von Gewalt gegenüber den Kindern, Drogenmissbrauch, schädliche Einflüsse durch Sektenangehörigkeit usw). Klar ist, dass das Gesetz aufgrund dem Vorkommen derartiger Situationen die Rechte dieser Elternteile rigide beschränken muss.
NUR -
in 99% aller Fälle liegen diese oben angeführten Gründe gar nicht vor. Die meisten Elternteile sind sich durchaus der Tatsache bewusst, dass zwar eine Paarbeziehung enden kann, aber eine Elternschaft trotzdem erfordert, dass es zwischen den Elternteilen eine gewisse Gesprächsbasis geben muss.
Warum sollte man dann dem Vater, der um sein Kind bemüht ist, den Kontakt zum Kind sucht und aufrechterhält, den Unterhalt korrekt bezahlt von den wesentlichen Rechten ausschließen?
Mit der Errichtung und pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der gemeinesamen Obsorge können beide Elternteile die Rechte und Pflichten am Kind beibehalten. Im direkten Widerspruch zum Namen "gemeinsame Obsorge" bedeutet dies aber nicht, dass die beiden Elternteile alle Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Vielmehr gilt, dass beide Elternteile für sich notwendige Entscheidungen treffen können.
Die Mutter meldet das Kind im Kindergarten an, benötigt dafür aber nicht die Zustimmung des Vaters.
Der Vater meldet das Kind zum Musikunterricht an, benötigt dafür aber nicht die Zustimmung der Mutter.
Hieraus wird ersichtlich, dass die gemeinsame Obsorge tatsächlich die Rechte der Eltern dem Kind gegenüber in der Ehe widerspiegelt. Dies hat den Vorteil, dass kein Elternteil zweiter Klasse entsteht, was ja bei der Zuteilung der alleinigen Obsorge an ein Elternteil zwangsläufig erfolgt.
Das Verhindern eines "Elternteils zweiter Klasse" ist unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls wichtig, da Kinder es zwangsläufig bemerken werden, dass ein Elternteil mehr oder weniger entmündigt wurde. Auch kann davon ausgegangen werden, dass Elternteile, die auch noch wirklich vollwertige Elternteile sind, ihre Pflichten dem Kind gegenüber ernster nehmen werden als so genannte "Besuchselternteile".
Klar ist auch, dass eine gewisse Disziplin beider Elternteile notwendig ist, damit diese nicht diese Rechte gegeneiander ausspielen. Nur: Das sollte für alle Elternteile selbstverständlich sein. Das Kindeswohl hat auch in einer Trennungssituation Vorrang!
Obwohl, wie bereits dargelegt, in den meisten Fällen die gemeinsame Obsorge das dem Kindeswohl am besten entsprechende Modell der Obsorgeaufteilung ist, gibt es einige wenige Einzelfälle, in denen von einer gemeinsamen Obsorge abgesehen werden sollte. Diese begrenzen sich meiner Meinung nach aber auf folgende Situationen:
Kein Grund für die Ablehnung der gemeinsamen Obsorge sollte jedoch sein, dass ein Elternteil in der "Hitze des Gefechts" Aussagen wie z. B. "du siehst die Kinder nie wieder" oder "ich nehme dir die Kinder weg" getätigt hat. Eine Scheidungs- und Trennungssituation ist per se eine emotionale Angelegenheit, und man kann davon ausgehen, dass diese Drohungen nie umgesetzt werden. Ist es zu einer solchen Situation gekommen oder ist man alleine nicht im Stande, eine ausreichend tragfähige Kommunikationsebene über die Kinder zu errichten, sollte man jedenfalls darüber nachdenken, die Hilfe eines Mediators in Anspruch zu nehmen, um eine solche herzustellen.
In der aufrechten Ehe haben sowohl die Mutter als auch der Vater das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen und für das Kind Entscheidungen zu treffen.